Was passiert, wenn der Mensch ausfällt? E&Z-Referenten schilderten das Problem aus Sicht von Selbständigen.
Wolfenbüttel. Es gibt Themen, die sind dermaßen unsexy, dass sich niemand gern damit beschäftigt – dabei sind sie ungemein wichtig. Das war die Bewertung von Dr. Christian Schieder, als er am Donnerstag im Wolfenbütteler Ratssaal sprach. Der Rechtsanwalt aus Remlingen referierte auf Einladung des Beraternetzwerks Existenz und Zukunft (E&Z). 25 Besucher kamen zu dem öffentlichen Vortrag, dessen zweiten Teil Stefan Weidemann gestaltete. Der freie Versicherungsmakler ist E&Z-Berater und berichtete, welche Versicherungen essentiell sind für Selbständige.
Michael Schmitz als Vorsitzender des Beraternetzwerks freute sich über den ordentlichen Zuspruch – immerhin endete damit eine längere Durststrecke ohne E&Z-Vorträge. Sein Dank richtete sich vor allem an den städtischen Wirtschaftsförderer Jonas Münzebrock. Als E&Z-Geschäftsführer hatte er den Abend organisiert und für die Gäste zudem ein kleines Büffet aufgestellt.
Dann wurde es ernst, denn es ging in Dr. Schieders Vortrag um die Vorsorge für den Fall, dass ein Unternehmer schlagartig und womöglich auch länger ausfällt. „Die Unternehmer-Vorsorge-Vollmacht ist ein wichtiger Baustein für den Ernstfall“, unterstrich der Jurist. Ansonsten könne selbst eine funktionierende, liquide Firma in ernste Probleme geraten. Wenn zum Beispiel niemand die Vollmacht habe, die Löhne auszuzahlen. „Dann ist der Betrieb plötzlich kopflos.“
Damit aus einer solchen Krise kein Untergangsszenario entsteht, haben Berater wie Dr. Schieder einen Notfallkoffer gepackt. Er enthält entsprechende Dokumente, um das Vakuum der Handlungsunfähigkeit möglichst kurz zu halten. Und sie helfen, die gesetzliche Betreuung zu vermeiden, denn sie geht aus Sicht der Firmen oft mit gewissen Nachteilen einher. „Entscheidend ist die Formulierung im Gesetz“, berichtete der Remlinger. Dort heißt es, die Vorsorgevollmacht greift dann, wenn jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen freien Willen zu äußern.
In der Regel erlischt beim Tod des Vollmachtgebers die Vollmacht. „Sie sollten darauf achten, dass sie im Text erwähnen, wenn die Vollmacht auch postmortal weiterlaufen soll.“ Das kann für die Weiterführung eines Betriebes ungemein wichtig sein. Der Jurist hatte zudem einen Beispieltext mitgebracht, und auch Vergütungs- und Haftungsfragen für den Vertreter kamen kurz zur Sprache.
Stefan Weidemann begann seinen Vortragsteil mit einer Einladung: Am Freitag, 13. Oktober, wird er im Rahmen des E&Z-Frühstücks im Cafè am Stadtmarkt über Versicherungsfragen sprechen (9 bis 10 Uhr). Im Ratssaal beleuchtete er erstmal die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Außerdem schilderte er, was passiert, „wenn der Mensch ausfällt“ – einmal als Mitarbeiter und einmal als Geschäftsführer. Denn da gibt es durchaus Unterschiede in puncto Lohnfortzahlung.
Zudem schilderte Weidemann die Themen Erwerbsminderungsrente, Pflegeversicherung und Hinterbliebenen-Absicherung und deutete schon an, dass er in der Lage ist, Licht in den Versicherungs-Dschungel zu bringen. Fallstricke beginnen da bereits bei der Kostenstruktur, der Anspar- oder der Auszahlungsphase, wenn man nicht aufpasst.
„Das waren Vorträge mit großem Nutzwert“, resümierte Michael Schmitz. „Ich selbst habe mich da zwar schon sehr konkret aufgestellt und mehrfach aufgestockt, seit ich Kinder habe und die Zahl der Mitarbeiter stieg.“ Gleichwohl glaube er, dass es unter den Selbständigen großen Nachholbedarf gebe. „Viele verdrängen da Vieles.“
Zum Foto: Die Gestalter des Abends im Wolfenbütteler Ratssaal (von links): Jonas Münzebrock, Stefan Weidemann, Dr. Christian Schieder und Michael Schmitz. Foto: Frank Wöstmann/E&Z